Die BSG Eutin ist ein breit aufgestellter Verein, der mit seinen vielfältigen Sportangeboten im Einklang mit seinen Werten der Integration & Inklusion versucht, zum Erhalt und zur Stärkung der körperlichen und seelischen Verfassung seiner Mitglieder aktiv beizutragen - getreu unserem Motto: Sport treiben heißt, sich fit und gesund halten und seine Freizeit aktiv gestalten!
Gemäß §8 der Satzung,
zuletzt geändert mit den Beschlussfassungen in den Mitgliederversammlungen vom 19.04.2013,
11.04.2014 und 22.03.2019
Familienbeitrag (einschließlich Jugendliche bis 19 Jahre) | Erwachsene aktiv (ab 20 Jahre) | Erwachsene passiv (ab 20 Jahre) |
22,00 € | 11,00 € | 6,00 € |
Kinder (bis 6 Jahre) | Jugendliche* (7 - 19 Jahre) | Fördermitgliedschaft (jährlich) |
6,00 € | 10,00 € | 30,00 € |
* Berufsschüler und Studenten auf Antrag mit
Nachweis bis zum Ende des 25. Lebensjahres
Der geschäftsführende Vorstand kann für kostenintensive Sparten einen zusätzlichen Spartenbeitrag festlegen
Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand für gesonderte Kurse befristete Mitgliedschaften einrichten (z.B. für 3 Monate ode rein halbes Jahr)
Die Beitragsschuld für neue Mitglieder beginnt mit dem Monat, in dem der Beitritt in den Verein erklärt wird (§ 3 der Satzung).
Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss mindestens 14 Tage vor diesem Termin dem Verein vorliegen (§ 6 der Satzung). Die Beiträge an den Verein sind grundsätzlich unbar zu entrichten. Sie sind jährlich am 1. Februar oder halbjährlich am 1. Februar und 1. August im Voraus fällig. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen zu den genannten Terminen einzahlen (Beiträge sind eine Bringschuld).
Die BSG Eutin wurde am 11.11.1971 von 7 Bänkern aus Eutin gegründet und bietet seit dem ein bereites Sportangebot für alle Menschen, wobei neben dem sportlichen Erfolg auch die Inklusion und Integration im Fokus steht.
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