Der Verein

Mitglied bei der BSG Eutin werden

Die BSG Eutin ist ein breit aufgestellter Verein, der mit seinem vielfältigen Sportangeboten im Einklang mit seinen Werten der Integration & Inklusion versucht, zum Erhalt und zur Stärkung der körperlichen und seelischen Verfassung seiner Mitglieder aktiv beizutragen - getreu unserem Motto: Sport treiben heißt, sich fit und gesund halten und seine Freizeit aktiv zu gestalten!

Beitragsordnung 

Gemäß §8 der Satzung,

zuletzt geändert mit den Beschlussfassungen in den Mitgliederversammlungen vom 19.04.2013,

11.04.2014 und 22.03.2019


Familienbeitrag (einschließlich Jugendliche bis 19 Jahre)

Erwachsene aktiv

(ab 20 Jahre)

Erwachsene passiv

(ab 20 Jahre)

22,00 €

11,00 €

6,00 €

Kinder

(bis 6 Jahre)

Jugendliche*

(7 - 19 Jahre)

Fördermitgliedschaft (jährlich)

6,00 €

10,00 €

30,00 €

* Berufsschüler und Studenten auf Antrag mit
Nachweis bis zum Ende des 25. Lebensjahres

 

Der geschäftsführende Vorstand kann für kostenintensive Sparten einen zusätzlichen Spartenbeitrag festlegen


 

Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand für gesonderte Kurse befristete Mitgliedschaften einrichten (z.B. für 3 Monate ode rein halbes Jahr)

  • einmalige Aufnahmegebühr: 10,00 €

 

Die Beitragsschuld für neue Mitglieder beginnt mit dem Monat, in dem der Beitritt in den Verein erklärt wird (§ 3 der Satzung).

Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss mindestens 14 Tage vor diesem Termin dem Verein vorliegen (§ 6 der Satzung). Die Beiträge an den Verein sind grundsätzlich unbar zu entrichten. Sie sind jährlich am 1. Februar oder halbjährlich am 1. Februar und 1. August im Voraus fällig. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen zu den genannten Terminen einzahlen (Beiträge sind eine Bringschuld).

Hinweise zur Mitgliedschaft

  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der BSG Eutin ist es erforderlich, dass dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird. Bei minderjährigen Antragsstellern bedarf es ebenfalls der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Den Antrag bitte per Post, oder als PDF-Dokument per Mail an info@bsgeutin.de zur Geschäftsstelle senden.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Verwaltungsgründen nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung/ ehemals Lastschriftverfahren) akzeptieren können.
  • Die Ballspielgemeinschaft von 1971 e.V. bittet die Mitglieder, Anschriftenänderungen und Änderungen der Bankverbindungen umgehend bekannt zu geben.
  • Ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Schüler, Studenten und Auszubildende werden gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt.
  • Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 19. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag.  Ab dem Jahr nach Vollendung des 19. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
  • Gegen Nachweis zahlen Schüler nach Vollendung des 19. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuches, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Gegen Nachweis zahlen Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 19. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der BSG Eutin unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
  • Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab Antragsstellung bzw. ab dem Datum an dem die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber der BSG Eutin in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
  • Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.
  • Vereinsausschluss: Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält, gegen die Vereinsstatuten grob verstößt oder mehr als drei Monate mit den Beitragszahlungen in Rückstand ist, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.
  • Alle Antragstellerzahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von z.Zt. 10 Euro.

 

Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. 

Über die BSG Eutin

Die BSG Eutin wurde am 11.11.1971 von 7 Bänkern aus Eutin gegründet und bietet seit dem ein bereites Sportangebot für alle Menschen, wobei neben dem sportlichen Erfolg auch die Inklusion und Integration im Fokus steht.  

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